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Wohnsitzanmeldung (eWA)


Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. 

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

  1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Hinweis: Über den Online-Dienst können keine Auskunftssperren bei Gefahr für Leib und Leben beantragt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.

Weiterhin benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte inklusive PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät 
  • die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
  • die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist (Download Wohnungsgeberbestätigung)

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Service ist für Sie kostenlos.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Eigene Bearbeitung:

  • ca. 10 Minuten für die Eingabe Ihrer Daten
  • ca. 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten

Bearbeitung durch die Meldebehörde:

  • Bis zu 3 Werktage für die Prüfung Ihrer Daten durch die Meldebehörde

Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.

Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Nebenwohnungen bleiben bestehen.