Eigene Bearbeitung:
- ca. 10 Minuten für die Eingabe Ihrer Daten
- ca. 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten
Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang.
Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
Hinweis: Über den Online-Dienst können keine Auskunftssperren bei Gefahr für Leib und Leben beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.
Weiterhin benötigen Sie:
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Service ist für Sie kostenlos.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Nebenwohnungen bleiben bestehen.