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Investitionszuschüsse für Vereine


Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar besteht für Sportvereine die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erforderlichen Investitionen zu beantragen.

Antragsberechtigt für einen Zuschuss nach den Richtlinien zur Förderung des Sportes sind Sportvereine

  • die ihren Sitz innerhalb des Gebietes der Stadt Goslar haben,
  • die im Vereinsregister eingetragen sind,
  • deren Gemeinnützigkeit von der Finanzbehörde bestätigt wurde.

Bei Investitionen an Sportstätten oder Sporteinrichtungen, die ausschließlich zu sportlichen Zwecken genutzt werden, müssen sich diese im Eigentum des Vereins befinden oder gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen.

1. Antragsfrist: Eine Antragstellung ist bis zum  31.08. eines jeden Jahres möglich, eine Auszahlung erfolgt nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr.
2. Bezuschussung: Eine Bezuschussung ist bis zu maximal 25% der Gesamtkosten möglich. Mit der Antragsstellung wird kein Rechtsanspruch auf eine Förderung begründet.
3. Einzelfallentscheidung: Abweichende Einzelfallentscheidungen sind in begründeten Ausnahmen möglich.