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Kindertagesstätten - Antrag zur Betreuung eines Kindes


Leistungsbeschreibung

Hier können Sie die Anmeldung für die Betreuung Ihres Kindes in einer der 24 Einrichtungen im Stadtgebiet Goslar für einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz einfach und komfortabel vornehmen.

Die Zuständigkeit für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Goslar liegt bei der Stadt Goslar, Fachdienst Kindertagesstätten. Informationen über die Kindertagesstätten und deren pädagogische Konzeption finden Sie hier .

Die Anmeldung ist digital über diesen Link möglich.

Ihr Kind muss bei Erstaufnahme in einer Einrichtung gegen Masern geimpft werden oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen. Kinder, für die ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt wird, dürfen gem. § 20 Abs. 9 Satz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden. Wir sind verpflichtet, die Prüfung vorzunehmen, ob bei Ihrem Kind Impfschutz gegen Masern besteht. Der Nachweis ist erst vor Aufnahme eines Betreuungsplatzes vorzulegen. Mehr Informationen hierzu erhalten sie hier .

Für den Besuch der Kindertagesstätten können Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) erhoben werden. Die Betreuung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres und im Kindergarten ist im Umfang von bis zu 8 Stunden gem. § 22 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) gebührenfrei. Kosten für Verpflegung werden gesondert erhoben.

Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII).