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Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall


Erstattung Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr des Stadtverbandes Goslar

Leistungsbeschreibung

Auf Grundlage der unten aufgeführten Regelungen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie Selbstständige einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall stellen, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme am Feuerwehrdienst von der Arbeit fernbleiben. Es sind sowohl Anteile des Arbeitsentgeltes sowie Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur zur Arbeit zu erstatten.

Die Zuständigkeit liegt beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Goslar für Anträge auf Erstattung von Verdienstausfall, die die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Goslar betreffen.

Verdienstausfall richtet sich nach § 32 Abs. 1-3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Goslar in der derzeit gültigen Fassung.