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Sondernutzungen in Goslar


Durch den sogenannten Gemeingebrauch ist jeder und jedem die Nutzung der öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege über den Gemeingebrauch hinaus – also nicht überwiegend für den Verkehr – in Anspruch genommen werden, z. B.: Veranstaltungen, Straßencaféflächen (Tische und Stühle), Werbeschilder, Warenauslagen oder Informationsstände.

Stadt Goslar- Fachdienst Straßenverkehr

Charley-Jacob-Straße 3

38640 Goslar

Tel.: +49 5321 704-485 oder

Tel.: +49 5321 704-486

sondernutzung@goslar.de

Erlaubnisanträge sollen 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich oder per Email bei der Stadt Goslar gestellt werden.

Bitte nutzen Sie die folgenden Antragsformulare:

Antrag auf Nutzung der öffentlichen Fläche für ein Straßencafé

Antrag für die Aufstellung eines Werbeschildes oder Warenauslage

Rechtsgrundlage für die Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen ist die 

Gegebenenfalls ist zusätzlich eine verkehrsbehördliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.