Sondernutzungen in Goslar
Sondernutzungen in Goslar
Durch den sogenannten Gemeingebrauch ist jeder und jedem die Nutzung der öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die öffentlichen Straßen, Plätze und Gehwege über den Gemeingebrauch hinaus – also nicht überwiegend für den Verkehr – in Anspruch genommen werden, z. B.: Veranstaltungen, Straßencaféflächen (Tische und Stühle), Werbeschilder, Warenauslagen oder Informationsstände.
Zuständige Stelle
Stadt Goslar- Fachdienst Straßenverkehr
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
Tel.: +49 5321 704-485 oder
Tel.: +49 5321 704-486
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erlaubnisanträge sollen 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich oder per Email bei der Stadt Goslar gestellt werden.
Bitte nutzen Sie die folgenden Antragsformulare:
Antrag auf Nutzung der öffentlichen Fläche für ein Straßencafé
Antrag für die Aufstellung eines Werbeschildes oder Warenauslage
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen ist die
- Satzung über die Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Goslar (Sondernutzungssatzung) vom 24.06.2025 und die
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Goslar (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 24.06.2025
Gegebenenfalls ist zusätzlich eine verkehrsbehördliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.