Führungszeugnis (Beantragung)
Führungszeugnis (Beantragung)
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Leistungsbeschreibung
- Die Beantragung des Führungszeugnisses kann online erfolgen.
Sie können unter Nutzung der Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses direkt bei der Registerbehörde, dem Bundesamt für Justiz, stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz - Alternativ kann der Antrag persönlich erfolgen. Um das Ausfüllen eines Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt.
Es gibt verschiedene Arten eines Führungszeugnisses
Führungszeugnis für private Zwecke Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
Führungszeugnis für eine Behörde Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt.
Erweitertes Führungszeugnis Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten wollen.
Voraussetzungen
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Antragstellung:
- Ihr Ausweisdokument
- Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen
- Bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird
Bei elektronischer Antragstellung:
- Einen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone und die AusweisApp
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren: EUR 13,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 7-10 Tage.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.