Nebenwohnung (Abmeldung)
Nebenwohnung (Abmeldung)
Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss abgemeldet werden.
Leistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie dem zuständigen Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei persönlicher Abmeldung
- Ihr Personalausweis (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument
Bei elektronischer Abmeldung
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Hinweise / Besonderheiten
Nach erfolgreicher Antragsstellung erhalten Sie die Abmeldebestätigung auf dem Postweg an Ihre Hauptwohnsitzadresse.