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Nebenwohnung (Abmeldung)


Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss abgemeldet werden. 

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie dem zuständigen Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Bei persönlicher Abmeldung

  • Ihr Personalausweis (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument

Bei elektronischer Abmeldung

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Nach erfolgreicher Antragsstellung erhalten Sie die Abmeldebestätigung auf dem Postweg an Ihre Hauptwohnsitzadresse.