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Kombi-Antrag – „gemeinsam schneller Gründen“

Leistungsbeschreibung

Schneller gründen mit dem Kombi-Antrag
Sie gründen ein Einzelunternehmen? Mit dem Kombi-Antrag erledigen Sie Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt in einem einzigen Online-Vorgang, statt zwei getrennte Wege zu gehen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Kommune, in der die Betriebsstätte eröffnet werden soll.

Für die Ausführung der Gewerbemeldung fällt eine Gebühr in Höhe von 48,75 € an.

Was ist ein Gewerbe? Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

·         Sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. Hehlerei)

·         Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft)

·         Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)

·         Die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt)

Anzeigepflicht & Zeitpunkt: Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Stelle gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.

Pilotprojekt: Bei dieser Dienstleistung handelt es sich aktuell um ein Pilotprojekt. Der Service steht derzeit ausschließlich für Neugründungen von Einzelunternehmen zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut.

Authentifizierung: Für das Ausfüllen und Übermitteln des Antrags ist die freigeschaltete Online-Funktion Ihres Ausweisdokumentes (eID) erforderlich.

Alternative: Der bisherige Weg, die Gewerbeanmeldung separat vorzunehmen, bleibt weiterhin nutzbar. Sollte es zu technischen Schwierigkeiten kommen oder nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion nicht, können Sie stattdessen die [einfache Gewerbeanmeldung im OpenRathaus]([LINK https://service.goslar.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/54993/show]) nutzen.