Briefwahlunterlagen (Beantragung)
Briefwahlunterlagen (Beantragung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wie und wo beantrage ich Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können direkt online über das openRathaus beantragt werden. Alternativ können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung oder über SocialMedia ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Ihnen werden anschließend die Briefwahlunterlagen vom Briefwahlbüro per Brief übersandt.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Das Briefwahlbüro versendet die Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Die Unterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist gebührenfrei.
Hinweise / Besonderheiten
Sofern Sie nach Antragsstellung eine Bestätigungsmail erhalten wollen, bitte um Angabe Ihrer E-Mail Adresse im Formularassistenten (kein Pflichtfeld). Es erfolgt kein Mail-Eingang im Postkorb des openRathaus.