Leistungsbeschreibung


Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (z.B. Ostern und Walpurgis) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für die Erlaubnis zum Abbrennen des Brauchtumsfeuers beträgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) vom 07.05.1962 Nds. Gesetz- u. Verordnungsblatt (Nds GVBl), S. 43 i. V. mit der lfd. Nr. 108.6 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 06.07.2007 (Nds.GVBl. S. 268), jeweils in der zzt. gültigen Fassung, 40,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag sollte mind. 4 Wochen vor Beginn des Abbrennens gestellt werden.

Hinweise / Besonderheiten


Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden.

Am Tag der Veranstaltung ist das brennbare Material noch einmal umzusetzen.