Antrag auf Benutzung von Mehrzweckhallen


Leistungsbeschreibung


Im Stadtgebiet von Goslar besteht die Möglichkeit, zwei Mehrzweckhallen in den Ortschaften Hahndorf und Jerstedt anzumieten. In der jeweiligen Einrichtung ist die Nutzung von zwei Veranstaltungsräumen (Mehrzweckhalle oder -raum) sowie einer Küche möglich. Die genannten Räumlichkeiten unterscheiden sich in Ausstattung und Größe und ermöglichen somit verschiedene Veranstaltungsarten, von der Vereinssitzung über die Familienfeier bis hin zur klassischen Sportveranstaltung. Das Angebot steht für jedermann zur Verfügung.

Verfahrensablauf


Nach Einreichen Ihrer Anfrage wird diese im Fachdienst Bildung und Soziales bearbeitet. Bei Bedarf wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vor einer Zu- oder Absage mit Rückfragen an Sie wenden.

Voraussetzungen


Eine Antragstellung ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

Welche Gebühren fallen an?


Das Nutzungsentgelt der Veranstaltung richtet sich nach der aktuell gültigen Entgeltordnung und setzt sich aus einem Benutzungsentgelt je Tag und den entstehenden Nebenkosten je Stunde zusammen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Nutzungsanfrage ist grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu stellen.

Hinweise / Besonderheiten


Die Überlassung erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufs.

Kontakt

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