Antrag auf Benutzung von Sporthallen
Antrag auf Benutzung von Sporthallen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im Stadtgebiet von Goslar besteht die Möglichkeit, insgesamt neun verschiedene Sporthallen anzumieten. Diese unterscheiden sich in der Größe und befinden sich in den nachfolgend genannten Stadtteilen: Altstadt, Georgenberg, Jürgenohl, Sudmerberg, Oker, Vienenburg, Immenrode und Wiedelah (genauere Informationen zur Sporthalle erhalten Sie auf Anfrage).
Verfahrensablauf
Nach Einreichen Ihrer Anfrage wird diese im Fachdienst Bildung und Soziales bearbeitet. Bei Bedarf wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vor einer Zu- oder Absage mit Rückfragen an Sie wenden.
Voraussetzungen
Eine Antragstellung ist vorrangig für Sportvereine, Betriebssportgemeinschaften, Organisationen, Gemeinschaften oder Gruppen vorgesehen. Die Einrichtungen sollen nur für kulturelle, sportliche oder gemeinnützige Veranstaltungen und Versammlungen sowie Schulungs- oder Übungsabende zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzung für Veranstaltungen von Einzelpersonen oder kommerzieller Art ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Das Nutzungsentgelt der Veranstaltung richtet sich nach der aktuell gültigen Entgeltordnung und setzt sich aus einem Benutzungsentgelt je Tag und den entstehenden Nebenkosten je Stunde zusammen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Nutzungsanfrage ist grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu stellen.
Dokumente
Hinweise / Besonderheiten
Die Überlassung erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufs.