Gewerbemeldung - Zweitausfertigung


Leistungsbeschreibung


Bei z.B. Verlust der originalen (physischen) Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse; im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht.

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.2  -  je nach Zeitaufwand.

Je beantragte Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 18,25 Euro veranschlagt.

Hinweise / Besonderheiten


Das Gewerbe muss im Stadtgebiet Goslar angezeigt worden sein.

Kontakt

  • Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen


  • Herr Helbig
  • Frau Fuchs