Gewerbemeldung - Zweitausfertigung
Gewerbemeldung - Zweitausfertigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei z.B. Verlust der originalen (physischen) Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse; im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.2 - je nach Zeitaufwand.
Je beantragte Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 18,25 Euro veranschlagt.
Rechtsbehelf
Hinweise / Besonderheiten
Das Gewerbe muss im Stadtgebiet Goslar angezeigt worden sein.
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Gewerbeanzeige - Zweitausfertigung
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