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Gewerbemeldung - Zweitausfertigung


Leistungsbeschreibung

Bei z.B. Verlust der originalen (physischen) Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen.

Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse; im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.2  -  je nach Zeitaufwand.

Je beantragte Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 18,25 Euro veranschlagt.

Das Gewerbe muss im Stadtgebiet Goslar angezeigt worden sein.