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Befreiung von der Ausweispflicht


Leistungsbeschreibung

Eine Ausweispflichtbefreiung ist nur zulässig, wenn der bisherige Personalausweis bereits abgelaufen ist und die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen zu keinem Zeitpunkt in der Lage ist, selbst das Bürgerbüro zur Beantragung eines neuen Personalausweises aufzusuchen.

Die betreuende oder bevollmächtigte Person hat den Betreuerausweis bzw. die Vollmacht mitzubringen. Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht ist komplett auszufüllen und nach erfolgter ärztlicher Bescheinigung im Bürgerbüro mit vorzulegen.

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (s. Anhang),
  • Betreuerausweis bzw. (Vorsorge-)Vollmacht inkl. Ausweisdokument,
  • alter Ausweis und
  • Reisepass der zu befreienden Person.