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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat oder das auf Antrag eine im Ausland stattgefundene Geburt nachbeurkundet hat. Das Standesamt Goslar stellt Geburtsurkunden usw. aus, wenn die Geburt in Goslar war. Oder vor 1972 in Hahndorf, Hahnenklee-Bockswiese, Immenrode, Jerstedt, Lengde, Lochtum, Oker, Vienenburg, Weddingen, Wiedelah.

Ausnahme: Bei Geburten, die älter als 110 Jahre her sind, befinden sich die Geburtenregister beim zuständigen Archiv, in Goslar beim Stadtarchiv Goslar.

Wenn Sie eine Urkunde für eine andere Person als für sich selbst beantragen, dann müssen Sie ggf. das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen oder ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Tarif-Nummer 105.1.10 ff. der Niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

Die Geburtsurkunde kann kurzfristig ausgestellt werden.

§§ 54-56, 59, 61-64 Personenstandsgesetz (PStG)

Fachlich freigegeben durch:

Standesamt Goslar, Tel. 05321-704-544, Kaiserpfalz, Kaiserbleek 6, 38640 Goslar