Bauliche Anlagen Abbruch
Bauliche Anlagen Abbruch
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Goslar.
Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Goslar.