Baumaßnahme Zulassung einer Abweichung
Baumaßnahme Zulassung einer Abweichung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Goslar.