Baumaßnahme Zulassung einer Abweichung


Leistungsbeschreibung


Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Goslar.

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  • Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz