Antrag auf Benutzung von Schulräumen bzw. -einrichtungen


Leistungsbeschreibung


An unseren elf Goslarer Grundschulstandorten können dem Grunde nach Schulräumlichkeiten angemietet werden.

Voraussetzungen


Voraussetzung für die Anmietung ist das Einverständnis der jeweiligen Schulleitung, da schulische Belange grundsätzlich vorgehen. Insbesondere aber für wohltätige Zwecke wie bspw. Blutspenden können Schulräume zur Verfügung gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es wird lediglich der ausgefüllte Antrag benötigt. Dieser wird der Schulleitung, dem Schulhausmeister / der Schulhausmeisterin sowie dem Fachdienst Bildung und Soziales in seiner Funktion als Schulträger vorgelegt.

Sollten von keiner Seite Einwände bestehen, wird der Antrag genehmigt. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel über den Schulträger oder ggf. über die jeweilige Schulleitung. 

Welche Gebühren fallen an?


Das Nutzungsentgelt der Veranstaltung richtet sich nach der aktuell gültigen Entgeltordnung und setzt sich aus einem Benutzungsentgelt je Tag und den entstehenden Nebenkosten je Stunde zusammen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Nutzungsanfrage ist grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu stellen. In begründeten Ausnahmen kann auch eine kurzfristigere Anfrage berücksichtigt werden.

Kontakt

  • Fachdienst Bildung und Soziales