Antragsformular Stiftung Schülerdank


Leistungsbeschreibung


Die Stiftung hat den Zweck, ehemaligen Schüler/innen des Ratsgymnasiums zu Goslar, die nach Würdigkeit und Bedürftigkeit diese Auszeichnung verdienen, auf begründeten Antrag die weitere Ausbildung an Hoch- und Fachschulen durch Gewährung von Beihilfen zu ermöglichen.

Voraussetzungen


Man muss ehemalige/r Schüler/in des Ratsgymnasiums Goslar sein sowie würdig und bedürftig.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Lediglich der Antrag, wünschenswert ist darüber hinaus ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum man würdig und bedürftig ist.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Satzung der Stiftung Schülerdank gibt keine bestimmten Fristen vor. Jedoch ist zu beachten, dass der Stiftungsvorstand nur einmal jährlich zusammentritt. Ggf. kann über den Antrag folglich erst im Folgejahr beraten werden, sollte im laufenden Jahr der Antrag erst nach erfolgtem Sitzungstermin eingehen. Es gibt keinen festgelegten Termin, wann der Stiftungsvorstand tagt, sondern dies wird jedes Jahr neu terminiert. Die Anträge sind bei der Schulleitung des Ratsgymnasiums zu stellen. 

Kontakt

  • Fachdienst Bildung und Soziales