Antragsformular Dorothea-Brökelschen-Stiftung


Leistungsbeschreibung


Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewährung von Beihilfen, um ehemaligen Schüler/innen des Ratsgymnasiums und der Christian-von-Dohm-Schule die Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule zu ermöglichen.

Voraussetzungen


Man muss ehemalige/r Schüler/in des Ratsgymnasiums oder des Christian-von-Dohm-Gymnasiums in Goslar sein und darüber hinaus würdig und bedürftig.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Lediglich der Antrag, wünschenswert ist darüber hinaus ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum man würdig und bedürftig ist.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Laut Stiftungssatzung müssen Anträge auf Bewilligung von Beihilfen bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei den Schulleitungen der beiden Gymnasien eingereicht werden.

Kontakt

  • Fachdienst Bildung und Soziales