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Antragsformular Dorothea-Brökelschen-Stiftung


Leistungsbeschreibung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewährung von Beihilfen, um ehemaligen Schüler/innen des Ratsgymnasiums und der Christian-von-Dohm-Schule die Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule zu ermöglichen.

Man muss ehemalige/r Schüler/in des Ratsgymnasiums oder des Christian-von-Dohm-Gymnasiums in Goslar sein und darüber hinaus würdig und bedürftig.

Lediglich der Antrag, wünschenswert ist darüber hinaus ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum man würdig und bedürftig ist.

Es fallen keine Gebühren an.

Laut Stiftungssatzung müssen Anträge auf Bewilligung von Beihilfen bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei den Schulleitungen der beiden Gymnasien eingereicht werden.