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eID-Karte beantragen


Ab dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID‐Karte) stellen.

Mit der eID‐Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online‐Ausweisfunktion nutzen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises.

Ausstellungsgebühr: 37,00 €

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

Die reguläre Ausstellungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen.

Ausschließlich zur Nutzung der Online-Ausweis-Funktion für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren.