Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass Sie am Leben sind. Sie wird oft von Versicherungsträgern z. B. der Rentenversicherung angefordert.
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 704-115 oder online unter www.goslar.de einen Termin mit dem Bürgerbüro,
- Sie erscheinen persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der ggf. notwendigen Unterlagen die Ausstellung einer Lebensbescheinigung,
- sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, persönlich vorzusprechen, müssen Sie eine Person bevollmächtigen, eine Lebensbescheinigung für Sie zu beantragen, wir werden dann einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die Lebensbescheinigung zu Ihnen zu bringen
Zuständige Stelle
Bürgerbüro der Stadt, Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz ist
Voraussetzungen
- Sie müssen persönlich erscheinen,
- sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht persönlich vorsprechen können, müssen Sie vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellungsgebühr: 7,50 €
Deutsche Rentenversicherung gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie unmittelbar nach Antragstellung
Rechtsgrundlage
§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Hinweise / Besonderheiten
Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen
Oft liegt von der anfordernden Stelle ein Vordruck vor. Bringen Sie diesen bitte ebenfalls zum vereinbarten Termin mit.