Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
- Beglaubigt werden nur originale Dokumente, die von einer Behörde sind oder bei einer Behörde vorgelegt werden müssen
- Ausnahmen:
- Personenstandsurkunden -> Standesamt
- Hoffolgeschein / Erbschein -> Amtsgericht
- Die Beglaubigung von ausländischen Dokumenten kann vorgenommen werden, wenn eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefügt ist
Welche Gebühren fallen an?
Jede Erstausfertigung: 6,00€ / Jede weitere Ausfertigung: 3,00 €
Hinweise / Besonderheiten
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist zwingend persönlich zu beantragen. Die Unterschrift muss vor dem Unterzeichnenden geleistet werden.
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