Beglaubigungen


Leistungsbeschreibung


  • Beglaubigt werden nur originale Dokumente, die von einer Behörde sind oder bei einer Behörde vorgelegt werden müssen
  • Ausnahmen:
    • Personenstandsurkunden -> Standesamt
    • Hoffolgeschein / Erbschein -> Amtsgericht
  • Die Beglaubigung von ausländischen Dokumenten kann vorgenommen werden, wenn eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefügt ist

Welche Gebühren fallen an?


Jede Erstausfertigung: 6,00€ / Jede weitere Ausfertigung: 3,00 €

Hinweise / Besonderheiten


Eine Unterschriftsbeglaubigung ist zwingend persönlich zu beantragen. Die Unterschrift muss vor dem Unterzeichnenden geleistet werden.

Kontakt


  • Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt
  • Fachbereich Bürgerservice