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Reisepass beantragen


Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Vorlage des bisherigen Reisepasses (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument
  • Neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Beantragung unter 18 Jahren müssen beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils anwesend sein. Nicht verheiratete Paare sollten die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
  • Bei Erstausstellung oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde); zusätzlich nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde

Ausstellungsgebühr (bei Beantragung zu zahlen):

  • unter 24 Jahren: 37,50 €
  • ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Aufschlag für Expresslieferung: 32,00 €

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 10 JAHR
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 JAHR
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Gültigkeitsdauer:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren: 10 Jahre
4 WOCHE
  • reguläre Herstellungsdauer: ca. 3-4 Wochen (kann zur Reisesaison deutlich abweichen).
  • Der Expressreisepass wird innerhalb der folgenden drei Arbeitstage (Mo.-Fr.) zurückgeliefert, wenn der vollständige Antrag von der Verwaltung bis 12:00 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt wird.

Zur Abholung des Reisepasses legen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass vor (soweit vorhanden).

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.