Reisepass beantragen
Reisepass beantragen
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen.
- Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich. - Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend. Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
- Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister anfertigen.
- Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Den fertig produzierten Reisepass können Sie dann zu gegebener Zeit in der Behörde abholen.
- Sie müssen Ihren alten Reisepass bei Abholung des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
- Ausweisbehörde (in der Regel das Bürgerbrüo) am Hauptwohnsitz
- jede andere Ausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage des bisherigen Reisepasses (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument
- Neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) - ACHTUNG: Seit dem 01.05.2025 ist aufgrund einer Gesetzesänderung das Verwenden von Papierfotos zur Aufnahme in Ausweisdokumenten nicht mehr möglich, da das Verfahren auf digitale Lichtbilder umgestellt wurde. Die digitale Lichtbilderstellung kann direkt in der Behörde erfolgen (Gebühr 6 €) oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister, der am cloudbasierten E-Passfoto-Verfahren angeschlossen ist. Eine Auflistung der Fotodienstleister findet man unter www.alfo-passbild.com.
- Bei Beantragung unter 18 Jahren müssen zusätzlich zum Kind beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils anwesend sein. Nicht verheiratete Paare sollten die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
- Bei Erstausstellung in Goslar oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde)
- Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität Einbürgerungsurkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
- 70,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 37,50 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 6,00 EUR für das Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
- 32,00 EUR für den Aufschlag für Expresslieferung (wenn gewünscht)
- 22,00 EUR für den Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeitsdauer:
- unter 24 Jahren: 6 Jahre
- ab 24 Jahren: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- reguläre Herstellungsdauer: ca. 3-4 Wochen (kann zur Reisesaison deutlich abweichen).
- Der Expressreisepass wird innerhalb der folgenden drei Arbeitstage (Mo.-Fr.) zurückgeliefert, wenn der vollständige Antrag von der Verwaltung bis 12:00 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt wird.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Abholung des Reisepasses legen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass vor (soweit vorhanden).
Hinweise / Besonderheiten
Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.