Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Durch die §§ 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VwV) wird die Möglichkeit gegeben, schwerbehinderten Personen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen beziehungsweise Sonderrechte einzuräumen (Merkmal aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder Bl für blind).
Hierbei kann Ihnen unter anderem ein sogenanntes Parksonderrecht eingeräumt werden, indem ein Parkplatz im öffentlichen Straßenland speziell für Sie reserviert wird (personenbezogener Behindertenparkplatz). Das bedeutet, dass nur eine schwerbehinderte Person (Merkmal aG oder Bl) einen Antrag stellen kann und ein eventuell einzurichtender persönlicher Behindertenparkplatz ausschließlich für die antragstellende Person zur Verfügung gestellt wird. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind.
Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes berührt die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer*innen, weil dieser Parkplatz der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung steht. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, ob dieses Parksonderrecht erforderlich und auch vertretbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen eines Parkplatzes in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes alleine kein Grund zur Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes ist.
Auf die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes besteht kein Anspruch. Das Gesetz verlangt eine Einzelfallentscheidung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schwerbehindertenausweis
Kopien der Vorder-und Rückseite Ihres zurzeit gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal "aG" oder "Bl". Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Einrichtung nur für die Dauer des befristeten Schwerbehindertenausweises erfolgt, längstens für fünf Jahre. - FührerscheinundZulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Sie selbst das Fahrzeug führen:
Kopien der Vorder-und Rückseite Ihres Führerscheins und Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Ihres Fahrzeugscheins. Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise der Fahrzeugschein über eine dritte Seite verfügen, bitte auch diese Seite in Kopie beifügen.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst führen:
Kopien der Vorder-und Rückseite des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise des Fahrzeugscheins der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers. In diesem Fall bitte schriftlich begründen, warum die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes aus Ihrer Sicht erforderlich ist, obwohl Sie das Fahrzeug nicht selbst führen. - Erklärung
Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind (zum Beispiel dreimal jährlich Arztbesuch, zweimal monatlich zur Krankengymnastik, einmal wöchentlich zur Ausbildungsstelle). Geben Sie bitte unmissverständlich an, ob Sie selbst das Fahrzeug führen oder von einer anderen Person gefahren werden. - Bescheinigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers (Antrag in Wohnungsnähe beziehungsweise Antrag in Arbeitsplatznähe)
Bescheinigung darüber ,dass kein privater Stellplatz, zum Beispiel Garage, privater Parkplatz, Tiefgarage angemietet werden kann oder bereits angemietet wurde. Bei Eigentum bitte eigene Erklärung beifügen. Sollte eine Anmietung grundsätzlich möglich aber durch zum Beispiel bauliche Gründe für Sie nicht nutzbar sein, bitte dies ebenfalls unter Angabe des Grundes durch die Vermieterin oder den Vermieter beziehungsweise die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber mitteilen. - Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
Sollten Sie in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, bitte Kopie Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages beifügen. - ÄrztlicheBescheinigung
Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung keine 100 Meter zurücklegen können, bitte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die Ihnen zumutbare Wegstrecke in Metern beifügen. Aus dieser Bescheinigung sollte ebenfalls hervorgehen, ob Sie bei längeren Wegstrecken oder eventuel lgrundsätzlich auf Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl oder ähnliches) angewiesen sind. - SonstigeAngaben
Dazu gehören Angaben, die für die Einrichtung des beantragten Behindertenparkplatzes wichtig sein könnten, beispielsweise Angaben darüber, ob die benötigten Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl oder ähnliches) seitlich oder hinten in den Kofferraum eingeladen werden oder ob Sie selbst über eine Rampe seitlich oder hinten in das Fahrzeug gelangen.
Bearbeitungsdauer
Ein Zeitrahmen für die abschließende Bearbeitung des Antrages kann Ihnen auf Grund der Vielzahl von Anträgen und der umfangreichen Prüfungen leider nicht genannt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Prüfung, ob für Sie ein personenbezogener Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann, sind die oben genannten Unterlagen erforderlich. Berücksichtigung finden nur schriftliche Angaben.
Um eine korrekte Entscheidung treffen zu können, muss unter anderem geprüft werden, ob der Parkplatz tatsächlich benötigt wird oder in zumutbarer Nähe ein Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenlandes zur Verfügung steht oder die örtlichen Gegebenheiten gegen die Einrichtung des Parkplatzes sprechen.
Der Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes kann lediglich von der schwerbehinderten Person oder der Vertreterin oder des Vertreters gestellt werden. Bei minderjährigen Antragsteller*innen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Im Betreuungsfall ist eine Kopie des Betreuungsausweises beizufügen.
Sollten Sie den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes persönlich im Fachdienst Straßenverkehr der Stadt Goslar abgeben wollen, bitte ich um vorherige telefonische Terminabsprache. Sie können außerdem eine Person Ihres Vertrauens schriftlich mit der Abgabe bevollmächtigen. Eine persönliche Abgabe beschleunigt die Bearbeitungszeit nicht.