Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung


Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die von den Kommunen für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die in Niedersachsen auf dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz beruht.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Goslar ist auf der Internetseite der Stadt Goslar unter Stadt und Bürger/Stadtverwaltung/Ortsrecht/Finanzen und Steuern einsehbar.

Wer muss Hundesteuer bezahlen?

Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

Wo und wann muss der Hund angemeldet bzw. abgemeldet werden?

Der oder die Hunde müssen bei der Stadt Goslar, Fachdienst Steuern und Stadtkasse, per Papiervordruck oder jetzt neu online im Serviceportal Open R@thaus angemeldet werden.

Anmeldepflicht besteht regelmäßig innerhalb von 14 Tagen

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege, Verwahrung oder bei Haltung auf Probe sowie bei Anlernen eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten

Abmeldeplicht besteht bei

  • Veräußerung des Hundes
  • Wegzug
  • Tod des Hundes

Welche Gebühren fallen an?


Die Steuer beträgt jährlich für

den ersten Hund:                   108,00EUR

den zweiten Hund:                 156,00 EUR

für jeden weiteren Hund:        174,00 EUR

Gibt es eine erhöhte Hundesteuer?

Eine höhere Steuer gibt es für gefährliche Hunde. Die Jahressteuer beträgt hier pro Hund 846,00 EUR.

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pittbull - Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen. Neben der mit dem höheren Steuersatz klassifizierten Hunderassen, tritt auch eine erhöhte Steuerpflicht für diejenigen Hunde ein, welche gemäß § 7 NHundG als gefährliche Hunde, gleich welcher Rasse, durch die Fachbehörde (Landkreis Goslar Veterinäramt) eingestuft werden.

Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Die Satzung der Stadt Goslar sieht sowohl Steuerbefreiungen als auch Steuerermäßigungen vor. Die Einzelregelungen sind den §§ 4 und 5 der Satzung zu entnehmen. Eine Befreiung sowie eine Ermäßigung werden nur auf einem begründeten Antrag im Sinne der Satzung gewährt.

Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 der Satzung, die erfolgreich einen Wesenstest nach

  • 13 NHundG absolviert haben, ist der erhöhte Steuersatz nicht zu erheben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Hundesteuer ist eine Jahresteuer, die in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig ist.

Rechtsbehelf


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Welche Rechtsgrundlagen sind neben der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar noch zu beachten?

Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt bei der Stadt Goslar im Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Was sollte ich noch wissen?


Wie verhält es sich mit den Hundesteuermarken?

Mit der 4. Änderungssatzung zur Hundesteuer vom 20.12.2022 ist ab Beginn des neuen Jahres die Regelung über die Ausgabe von Hundesteuermarken und die daraus resultierende Verpflichtung für den Hundehalter seinen Hund außerhalb seiner Wohnung und seines umfriedeten Grundstück nur mit Hundesteuermarke laufen zu lassen, entfallen.

Eine Identifikation der Hunde wird künftig über die Hundechip Nummer gewährleistet.

Hinweis zu Formularen:

Gerne können Sie für die Begleichung Ihrer Hundesteuer der Stadt Goslar ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen. Den Vordruck finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Goslar, ebenso den Vordruck für die An-/Abmeldung Ihres Hundes im Papierformat.

Kontakt

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  • Fachdienst Steuern und Beteiligungsmanagement

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