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Kundenkarte Stadtbus Goslar GmbH


Leistungsbeschreibung

Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr muss gegenüber dem Verkehrsunternehmen entweder durch einen Schüler- oder Studentenausweis mit Lichtbild, Name und Gültigkeit oder durch eine Kundenkarte mit Lichtbild nachgewiesen werden, die folgendermaßen erworben werden kann:

  • Personen von 6 bis 14 Jahren erhalten die Kundenkarte mit Altersnachweis, zum Beispiel durch Vorlage eines Kinderausweises, Kinderreisepass, Krankenkassenkarte mit Lichtbild oder eines vergleichbaren Dokuments,
  • Personen ab 15 Jahren erhalten die Kundenkarte nach Vorlage eines von der Schule bzw. vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllten Berechtigungsnachweises (Vordruck zum Download).

 

Kundenkarten werden für längstens ein Schuljahr bzw. bis zur Beendigung der Ausbildung ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Kundenkarte ihre Gültigkeit verliert, wenn sie nicht in den folgenden Schuljahren gegen Vorlage eines neuen Berechtigungsnachweises verlängert wird.