Mehrzweckhallen / Sporthallen (Antrag auf Benutzung)
Mehrzweckhallen / Sporthallen (Antrag auf Benutzung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im Stadtgebiet von Goslar besteht die Möglichkeit, zwei Mehrzweckhallen und neun Sporthallen anzumieten.In der jeweiligen Mehrzweckhalle ist die Nutzung von zwei Veranstaltungsräumen (Mehrzweckhalle oder -raum) sowie einer Küche möglich. Die genannten Räumlichkeiten unterscheiden sich in Ausstattung und Größe und ermöglichen somit verschiedene Veranstaltungsarten, von der Vereinssitzung über die Familienfeier bis hin zur klassischen Sportveranstaltung.
Verfahrensablauf
Nach Einreichen Ihrer Anfrage wird diese im Fachdienst Bildung und Soziales bearbeitet. Bei Bedarf wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vor einer Zu- oder Absage mit Rückfragen an Sie wenden.
Voraussetzungen
Die Anmietung von Mehrzweckhallen ist für jedermann (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) möglich.
Eine Antragstellung für die Benutzung von Sporthallen ist vorrangig für Sportvereine, Betriebssportgemeinschaften, Organisationen, Gemeinschaften oder Gruppen vorgesehen. Die Einrichtungen sollen nur für kulturelle, sportliche oder gemeinnützige Veranstaltungen und Versammlungen sowie Schulungs- oder Übungsabende zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzung für Veranstaltungen von Einzelpersonen oder kommerzieller Art ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Das Nutzungsentgelt der Veranstaltung richtet sich nach der aktuell gültigen Entgeltordnung und setzt sich aus einem Benutzungsentgelt je Tag und den entstehenden Nebenkosten je Stunde zusammen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Nutzungsanfrage ist grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu stellen.
Hinweise / Besonderheiten
Die Überlassung erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufs.