Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Erstellung einer „einfachen bzw. erweiterten Meldebescheinigung“
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Stadt Goslar
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
05321-704-0
05321-704-445
Stadtverwaltung@goslar.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Frau Mareike Kahnes
05321-704-443
datenschutz@goslar.de
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall zur Erstellung einer einfachen oder einer erweiterten Meldebescheinigung, je nachdem welche Variante Sie im folgenden Auswahlprozess auswählen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines von unserem Dienstleister Formsolutions bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, wenn Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen wollen und § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, wenn Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen wollen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung einer einfachen bzw. erweiterten Meldebescheinigung.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.
5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen, um Ihr Anliegen nach § 18 Abs. 1 bzw. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz erfüllen zu können.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:
https://service.goslar.de/de/datenschutzerklaerung
Zusätzliche Informationen
Falls Sie noch weitere Anmerkungen oder Hinweise zu Ihrem Antrag geben möchten, können Sie das unten stehende Feld
dazu nutzen. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird Ihre Anmerkungen weitestmöglich beachten.
Ergänzende Anmerkung
Bitte warten Sie einen Moment. Ihr Antrag wird bearbeitet.
Dokumente und zusätzliche Informationen
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