Identitätsbereich
Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Grundstückszufahrt

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Stadt Goslar
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
05321-704-0
05321-704-445
Stadtverwaltung@goslar.de

II. Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten
Die interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Frau Mareike Kahnes
05321-704-443
datenschutz@goslar.de

1.Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind um Ihren Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt zu bearbeiten.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines von unserem Dienstleister Formsolutions bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.
Folgende Personenbezogene Daten werden für die Anzeige benötigt: Name, Vorname, Anschrift Antragsteller, Anschrift Grundstück
Datenempfänger sind bearbeitende Kräfte aus dem Fachdienst Tiefbau der Stadtverwaltung

2.Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art.6 Abs. 1 lit. a, c DSGVO i.V.m.  § 18 Abs. 4 S. 2 NStrG.

3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Genehmigung einer Grundstückszufahrt.

4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.

5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, um Ihr Anliegen zu erfüllen. Ohne die notwendigen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet und keine Genehmigung erteilt werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:
https://service.goslar.de/de/datenschutzerklaerung