Veranstaltungsanzeige
Veranstaltungsanzeige
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Sofern die Veranstaltung im Stadtgebiet Goslar stattfinden soll, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Das Niedersächsiche Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)
Dokumente
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Wenden Sie sich hierzu bitte vorab an den Fachdienst Straßenverkehr - Tel.: 05321-704 486.
Bemerkungen
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Für Versammlungen unter freiem Himmel nutzen Sie bitte das Formular für die Versammlungsanzeige.