BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Veranstaltungsanzeige


Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Sofern die Veranstaltung im Stadtgebiet Goslar stattfinden soll, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Anzeigefrist: 1 WOCHE
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Wenden Sie sich hierzu bitte vorab an den Fachdienst Straßenverkehr - Tel.: 05321-704 486.

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Für Versammlungen unter freiem Himmel nutzen Sie bitte das Formular für die Versammlungsanzeige.