BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Veranstaltungsanzeige


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung im Stadtgebiet Goslar planen, dient dieses Verfahren der frühzeitigen Information der Stadtverwaltung sowie der internen Vorabprüfung. Ziel ist es, Ihr Vorhaben schnellstmöglich den zuständigen Fachbereichen (z. B. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde oder Bauordnung) zuzuweisen, damit Sie über notwendige Genehmigungsverfahren informiert werden.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um eine Erstmeldung. Durch die Anzeige allein entsteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis oder die spätere Durchführung der Veranstaltung.

Nachdem Sie die Anzeige mit allen Rahmendaten eingereicht haben, prüft die Verwaltung intern die Zuständigkeiten und führt eine erste Einschätzung hinsichtlich öffentlicher Sicherheit und Ordnung durch. Im weiteren Verlauf wird sich ein zuständiger Sachbearbeiter gegebenenfalls explizit mit Ihnen in Verbindung setzen, um Detailfragen zu klären, das weitere Vorgehen zu besprechen oder die Einreichung förmlicher Fachanträge anzufordern.

Sofern die Veranstaltung im Stadtgebiet Goslar stattfinden soll, wenden Sie sich bitte über dieses Portal an die Stadtverwaltung Goslar.

Um eine fundierte Vorabprüfung zu ermöglichen, sind folgende Unterlagen und Angaben zwingend erforderlich:

  • Detaillierte Veranstaltungsbeschreibung: Art der Veranstaltung, Zeitplan (inkl. Auf- und Abbau), erwartete Besucherzahl sowie geplante Aktivitäten (Musik, Ausschank, gewerbliche Stände etc.).
  • Maßstabsgetreuer Lageplan: Einzeichnung der genutzten Flächen, Positionierung von Aufbauten (Bühnen, Zelte, Stände) sowie Kennzeichnung von Rettungswegen.
  • Veranstalterdaten: Vollständige Kontaktdaten der verantwortlichen Person (inkl. Erreichbarkeit während der Veranstaltung).

Die Entgegennahme der Anzeige und die damit verbundene Erstberatung können kostenfrei bleiben. Sofern die Prüfung jedoch die Ausstellung von einem oder mehreren Bescheiden bzw. Erlaubnissen erforderlich macht (z. B. Sondernutzungserlaubnis, Nutzungsänderung), fallen Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung an. Diese sind aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten im Einzelfall unterschiedlich.

Anzeigefrist: 4 WOCHEN
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Diese Anzeige ist der erste Schritt zur Verfahrensbeschleunigung. Erst nach der Prüfung durch die Fachabteilung steht fest, welche spezifischen Genehmigungen (z. B. Sicherheitskonzept, Lärmschutzausnahmen) final beantragt werden müssen. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen empfiehlt sich eine zusätzliche Abstimmung mit dem Fachdienst Straßenverkehr.

Für Versammlungen unter freiem Himmel (Demonstrationen etc.) nutzen Sie bitte das separate Formular für die Versammlungsanzeige.