Veranstaltungsanzeige


Leistungsbeschreibung


Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?


Sofern die Veranstaltung im Stadtgebiet Goslar stattfinden soll, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Welche Gebühren fallen an?


Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Was sollte ich noch wissen?


Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Wenden Sie sich hierzu bitte vorab an den Fachdienst Straßenverkehr - Tel.: 05321-704 486.

Hinweise / Besonderheiten


Für Versammlungen unter freiem Himmel nutzen Sie bitte das Formular für die Versammlungsanzeige.

Kontakt


  • Fachdienst Sicherheit und Ordnung
  • Fachdienst Straßenverkehr
  • Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

Kontaktpersonen


  • Herr Helbig