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Versammlungsanzeige


Leistungsbeschreibung

Eine Versammlung im Sinne des niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NversG) ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.

In der Anzeige sind anzugeben:

  • der Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufs bei sich fortbewegenden Versammlungen,
  • der beabsichtigte Beginn und das beabsichtigte Ende der Versammlung,
  • der Gegenstand der Versammlung,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und eine für den Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde geeignete Anschrift (persönliche Daten) der Leiterin oder des Leiters sowie deren oder dessen telefonische oder sonstige Erreichbarkeit und
  • die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen.

Die zuständige Behörde kann zudem von der Leiterin oder dem Leiter die Angabe

  • des geplanten Ablaufs der Versammlung,
  • der zur Durchführung der Versammlung voraussichtlich mitgeführten Gegenstände, insbesondere technischen Hilfsmittel, und
  • der Anzahl und der persönlichen Daten von Ordnerinnen und Ordnern

verlangen, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular.

Es fallen keine Gebühren an.

Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung anzeigen möchten, nutzen Sie bitte das Formular für die Veranstaltungsanzeige.