Personalausweis beantragen
Personalausweis beantragen
Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland die Personalausweispflicht. Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen.
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
- Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abholung von Personalausweisen, die ab dem 01.12.2025 beantragt werden, an der Dokumentenausgabebox erfolgen, rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche – und damit völlig unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Ein barrierefreier Zugang ist nur während der regulären Öffnungszeiten gewährleistet. Zu finden ist die Dokumentenausgabebox im Haupteingang der Stadtverwaltung Goslar in der Charley-Jacob-Straße 3.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage des bisherigen Personalausweises (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument
- Neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) - ACHTUNG: Seit dem 01.05.2025 ist aufgrund einer Gesetzesänderung das Verwenden von Papierfotos zur Aufnahme in Ausweisdokumenten nicht mehr möglich, da das Verfahren auf digitale Lichtbilder umgestellt wurde. Die digitale Lichtbilderstellung kann direkt in der Behörde erfolgen (Gebühr 6 €) oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister, der am cloudbasierten E-Passfoto-Verfahren angeschlossen ist. Eine Auflistung der Fotodienstleister findet man unter www.alfo-passbild.com. Es wird empfohlen, die Aufnahme von Lichtbildern bei Kindern bis sechs Jahre vom Fotografen vornehmen zu lassen.
- Bei Beantragung unter 16 Jahren müssen zusätzlich zum Kind beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils anwesend sein. Nicht verheiratete Paare sollten die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
- Bei Erstausstellung in Goslar oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde)
- Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität Einbürgerungsurkunde im Original
Welche Gebühren fallen an?
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 6,00 EUR für das Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Gültigkeitsdauer:
- unter 24 Jahren: 6 Jahre
- ab 24 Jahren: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die reguläre Herstellungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen (kann zur Reisesaison deutlich abweichen).
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Abholung des Personalausweises legen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis vor (soweit vorhanden).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abholung von Personalausweisen, die ab dem 01.12.2025 beantragt werden, an der Dokumentenausgabebox erfolgen, rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche – und damit völlig unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Ein barrierefreier Zugang ist nur während der regulären Öffnungszeiten gewährleistet. Zu finden ist die Dokumentenausgabebox im Haupteingang der Stadtverwaltung Goslar in der Charley-Jacob-Straße 3.
Hinweise / Besonderheiten
Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.