BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vorläufigen Personalausweis beantragen


Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen.

Leistungsbeschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

  • Vorlage eines Ausweisdokuments (soweit vorhanden) 
  • Neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) - ACHTUNG: Seit dem 01.05.2025 ist aufgrund einer Gesetzesänderung das Verwenden von Papierfotos zur Aufnahme in Ausweisdokumenten nicht mehr möglich, da das Verfahren auf digitale Lichtbilder umgestellt wurde. Die digitale Lichtbilderstellung kann direkt in der Behörde erfolgen (Gebühr 6 €) oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister, der am cloudbasierten E-Passfoto-Verfahren angeschlossen ist. Eine Auflistung der Fotodienstleister findet man unter www.alfo-passbild.com.
  • Bei Beantragung unter 18 Jahren müssen zusätzlich zum Kind beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils anwesend sein. Nicht verheiratete Paare sollten die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
  • Bei Erstausstellung in Goslar oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde)
  • Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich
  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität Einbürgerungsurkunde im Original

10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

6,00 EUR für das Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Gültigkeitsdauer: bis zu 3 Monate

Ausstellung erfolgt direkt vor Ort.

Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.