Personalausweis vorläufig beantragen


Leistungsbeschreibung


Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt an Hauptwohnsitz stellen. Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei einem anderen Bürgeramt, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab, zum Beispiel telefonisch. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 an.

Verfahrensablauf


Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

Voraussetzungen


Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Vorlage des bisherigen Personalausweises (soweit vorhanden) oder anderes Ausweisdokument
  • Neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren zusätzlich beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
  • Bei Erstausstellung oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Ehe- oder Geburtsurkunde)

Welche Gebühren fallen an?


  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Ausstellungsgebühr: 10,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Gültigkeitsdauer: bis zu 3 Monate

Bearbeitungsdauer


Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Ausstellung erfolgt direkt vor Ort.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Hinweise / Besonderheiten


Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.

Kontakt


  • Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt
  • Fachbereich Bürgerservice

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