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Kinderreisepass beantragen (nicht mehr möglich)


Leistungsbeschreibung

Wichtiger Hinweis: Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Auch eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich. Damit erhalten Kinder einen Reisepass, wie ihn auch Erwachsene bekommen. Hinweise zur Beantragung finden Sie hier.

Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 beantragt werden, behalten die Gültigkeit von einem Jahr. Mehr Informationen enthält die Pressemitteilung.

  • Vorlage des bisherigen Kinderreisepasses oder anderes Ausweisdokument (soweit vorhanden)
  • Neues biometrisches Passbild
  • Zusätzlich zum Kind müssen beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils anwesend sein. Nicht verheiratete Paare sollten die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber vom Jugendamt oder Amtsgericht vorzulegen
  • Bei Erstausstellung oder Verlust: Letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde)

Wird direkt vor Ort ausgestellt.

  • Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf des Gültigkeitsdatums möglich
  • Hinweise zu Einreisebedingungen in andere Länder und welche Dokumente notwendig sind, entnehmen Sie tagesaktuell der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ggf. weichen die Anforderungen von Flug- oder Schiffsgesellschaften zu Reisedokumenten ab. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.