Bauaufsicht: Antrag zur Einschaltung der Bauaufsicht bei bauordnungsrechtlichen Verstößen
Bauaufsicht: Antrag zur Einschaltung der Bauaufsicht bei bauordnungsrechtlichen Verstößen
Textblöcke ein-/ausklappenDiese Dienstleistung steht momentan auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die aufgelisteten Kontaktpersonen.
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?
In der Stadt Goslar liegt die Zuständigkeit im Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und Baugebührenordnung (BauGO) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Urheber
Verwandte Dienstleistungen
Baugenehmigungsverfahren - vereinfacht (nach §§ 63/64 NBauO)Werbeanlagen - vereinf. Baugenehmigungsverfahren (nach § 63 NBauO)
Baugenehmigungsverfahren (nach §64 NBauO)
Abbruchanzeige (nach § 60 (3) S. 1 NBauO)
Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag (nach § 66 NBauO)
Bauvoranfrage (nach § 73 NBauO)
Mitteilung gem. § 62 NBauO
Akteneinsicht - Bauliche Maßnahmen
Baulastverfahren - Antrag auf Durchführung